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1. NV: Der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 wird im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Titels I in Art. 2 der VO Nr. 1408/71 festgelegt. Nach ihrem Art. 2 Abs. 1 gilt die Verordnung insbesondere für Arbeitnehmer und Selbständige, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, soweit sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene . 2. NV: Für die Frage, ob der persönliche...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 36/08
1. NV: Der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 wird im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Titels I in Art. 2 der VO Nr. 1408/71 festgelegt. Nach ihrem Art. 2 Abs. 1 gilt die Verordnung insbesondere für Arbeitnehmer und Selbständige, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, soweit sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene . 2. NV: Für die Frage, ob der persönliche...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 40/08
Die Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil führt nicht zu einem Bezug des Kindes i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 22/10
1. NV: Der Wohnort einer Person bestimmt sich im Rahmen der VO Nr. 1408/71 danach, wo sich der gewöhnliche Mittelpunkt der Interessen befindet. Insoweit sind die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers bzw. Selbständigen sowie die Gründe, die ihn zu der Abwanderung bewogen haben, und die Art der Tätigkeit zu berücksichtigen. 2. NV: § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG verlangt nicht, dass der Empfänger der dort genannten Leistungen oder Zahlungen derjenige sein muss oder die Ansprüche demjenigen zustehen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 56/08
NV: Die Mitgliedschaft in einem System der sozialen Sicherheit führt nur dann zur Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs der VO Nr. 1408/71, wenn sie zugleich die Voraussetzungen des Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung erfüllt. Dafür kann ggf. auch die freiwillige Mitgliedschaft eines Selbständigen ausreichen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 66/08
1. NV: Arbeitnehmer bzw. Selbständiger i.S.d. Art. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 ist jede Person, die im Rahmen eines der in dieser Vorschrift aufgeführten Systeme der sozialen Sicherheit gegen die dort angegebenen Risiken unter den dort genannten Voraussetzungen versichert ist . 2. NV: Für die Frage, ob der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet ist, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer bzw. Selbständige auch die Voraussetzungen erfüllt, die in ihrem Anhang I Teil I...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 41/08
NV: Die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes setzt zwar voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres eingetreten ist, nicht aber, dass auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen dieser Altersgrenze vorgelegen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08, BFH/NV 2011, 1947).
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 24/09
Bei der Jahresgrenzbetragsberechnung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG können Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten nicht, solche an dessen eigenes Kind im Grundsatz allenfalls in hälftiger Höhe Einkünfte mindernd berücksichtigt werden .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 48/08
1. Der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 wird im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Titels I in Art. 2 der VO Nr. 1408/71 festgelegt. Nach ihrem Art. 2 Abs. 1 gilt die Verordnung insbesondere für Arbeitnehmer und Selbständige, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, soweit sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. 2. Für die Frage, ob der persönliche Geltungsbereich...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 55/08
Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und nach vorangegangener berechtigter Erwerbstätigkeit für den Besuch der Meisterschule nach dem AFBG gefördert werden, können Kindergeld beanspruchen wie Ausländer, die laufende Geldleistungen nach dem SGB III beziehen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 62/09
NV: Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Leitsatz; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321 unter...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 36/10
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskostenabzugs bzw. Betriebsausgabenabzugs unberührt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 38/10
1. NV: Die Prüfung, ob ein Beweismittel ungeeignet ist, gehört zur Tatsachenwürdigung des FG, Einwendungen dagegen sind dem materiellen Recht zuzuordnen und mit der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht angreifbar . 2. NV: Mit der Benennung von Zeugen wird hinsichtlich der Tatsache, die verstorbene Mutter des Klägers habe kein ausländisches Kapitalvermögen besessen, jedenfalls dann ein untaugliches Beweismittel geltend gemacht, wenn die Zeugen allenfalls bekunden könnten, sie hätten von...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 18/11
NV: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer können als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. Denn der Vorrang des Werbungskostenabzugs bzw. Betriebsausgabenabzugs bleibt durch § 12 Nr. 5 EStG ebenso wie durch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG unberührt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 59/09
1. NV: Die (Tat-)Frage, ob ein Beteiligter grob schuldhaft gehandelt hat, ist vom FG als Tatsacheninstanz anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Die Würdigung solcher Einzelfallumstände ist nicht grundsätzlich bedeutsam . 2. NV: Der Steuerpflichtige handelt grob schuldhaft i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, sich auf einen bestimmten Vorgang beziehende Frage nicht oder nur unvollständig beantwortet. Insoweit sind...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 47/11
1. Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung können als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskostenabzugs und Betriebsausgabenabzugs unberührt . 2. Allein die Möglichkeit, dass diese Berufstätigkeit später auch im Ausland ausgeübt werden könnte, begründet noch keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang i.S. des § 3c Abs. 1 1. Halbsatz EStG zwischen den Berufsausbildungskosten und später...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 5/10
NV: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. Denn der Vorrang des Werbungskostenabzugs bzw. Betriebsausgabenabzugs bleibt durch § 12 Nr. 5 EStG ebenso wie durch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG unberührt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 8/09
1. NV: Es ist geklärt, dass bei der Korrektur einer Rechnung mit offenem Umsatzsteuerausweis, bei der übersehen wurde, dass die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegen, diese erst im Veranlagungszeitraum der Korrektur wirksam wird. 2. NV: Ein Erlass aus Billigkeitsgründen scheidet bei einer bestandskräftigen, vom Kläger nicht angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzung aus, wenn die Steuerfestsetzung nicht offensichtlich und eindeutig unzutreffend ist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 115/10
Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Senatsurteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 7/10