NV: Es fehlt an der für die Einlegung eines Rechtsmittels erforderlichen formellen Beschwer des Klägers durch das Urteil des FG, wenn bereits der Erfolg des Klägers in nur einem von mehreren Streitpunkten dazu geführt hat, dass die Einkommensteuer auf 0 € herabgesetzt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das FG die Steuerberechnung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem FA übertragen hat und dieses dem Kläger nur das Ergebnis der Neuberechnung mitgeteilt, aber noch keinen Änderungsbescheid erlassen...