NV: Stützt der Beschwerdeführer die Rüge der Divergenz auf einen abstrakten Rechtssatz, der sich aus nur fallbezogenen Rechtsausführungen der vorgeblichen Divergenzentscheidung ergeben soll, sind für eine ordnungsgemäße Erhebung dieser Rüge auch Darlegungen dazu erforderlich, dass sich der --in der Divergenzentscheidung konkludent aufgestellte-- Rechtssatz deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen lässt. Nicht ausreichend ist es, dass der Beschwerdeführer...