1. NV: Zahlungen, die auf ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Anwalt zu und können von diesem - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - nach § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden (Anschluss an BGH-Urteile vom 18. Dezember 2008 IX ZR 192/07, Zeitschrift für Insolvenzrecht und Insolvenzpraxis --ZIP-- 2009, 531; vom 12. Mai 2011 IX ZR 133/10, ZIP 2011,...