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Urteile für Steuer

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GERICHT
JAHR
...Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen sie jedoch - über die Einnahmenerzielung hinaus oder an deren Stelle - einschließlich ihrer Höhe einer besonderen sachlichen Rechtfertigung und müssen sich ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 16/16
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 37/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Vielmehr stelle er die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Das Beitragsaufkommen fließe nicht in die Landeshaushalte ein, sondern werde zweckgebunden für die verfassungsrechtlich gebotene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 20/15
2011-11-24
BVerwG 3. Senat
...Die Abgabe für den Fonds ist, wie noch näher darzulegen ist, keine Steuer, sondern eine Sonderabgabe, zu deren Einführung der Gesetzgeber Sachzuständigkeiten außerhalb der Finanzverfassung in Anspruch nehmen muss....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 5/11
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Vielmehr stelle er die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Das Beitragsaufkommen fließe nicht in die Landeshaushalte ein, sondern werde zweckgebunden für die verfassungsrechtlich gebotene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 15/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 51/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Vielmehr stelle er die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Das Beitragsaufkommen fließe nicht in die Landeshaushalte ein, sondern werde zweckgebunden für die verfassungsrechtlich gebotene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 16/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Vielmehr stelle er die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Das Beitragsaufkommen fließe nicht in die Landeshaushalte ein, sondern werde zweckgebunden für die verfassungsrechtlich gebotene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 48/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 47/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 41/15
...Grenzgänger - Betriebsstätte bei Betriebsaufspaltung - Unzulässigkeit einer Anordnung der Nichtfestsetzung gesetzlich entstandener Steuern durch bloße Verwaltungserlasse - Selbstbindung der Verwaltung 1. Ein auf ausländischem Recht (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/10
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Vielmehr stelle er die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Das Beitragsaufkommen fließe nicht in die Landeshaushalte ein, sondern werde zweckgebunden für die verfassungsrechtlich gebotene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Vielmehr stelle er die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Das Beitragsaufkommen fließe nicht in die Landeshaushalte ein, sondern werde zweckgebunden für die verfassungsrechtlich gebotene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/15
2011-11-24
BVerwG 3. Senat
...Die Abgabe für den Fonds ist, wie noch näher darzulegen ist, keine Steuer, sondern eine Sonderabgabe, zu deren Einführung der Gesetzgeber Sachzuständigkeiten außerhalb der Finanzverfassung in Anspruch nehmen muss....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 11/11
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 35/15
2011-11-24
BVerwG 3. Senat
...Die Abgabe für den Fonds ist, wie noch näher darzulegen ist, keine Steuer, sondern eine Sonderabgabe, zu deren Einführung der Gesetzgeber Sachzuständigkeiten außerhalb der Finanzverfassung in Anspruch nehmen muss....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 3/11
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Vielmehr stelle er die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Das Beitragsaufkommen fließe nicht in die Landeshaushalte ein, sondern werde zweckgebunden für die verfassungsrechtlich gebotene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Im Gegensatz zu einer Steuer werde der Rundfunkbeitrag nicht voraussetzungslos erhoben. Zum einen gelte er den strukturellen Vorteil ab, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme aufgrund ihrer Bedeutung für die Teilhabe an politischen und kulturellen Prozessen vermittelten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 40/15