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Urteile für Steuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-12-12
BAG 3. Senat
...Leistungen 4.1 Abfindung Da das Arbeitsverhältnis aus dringenden betrieblichen Gründen vorzeitig beendet wird, erhält der Mitarbeiter als Ausgleich für die mit der Beendigung verbundenen Nachteile eine Abfindung, die im Rahmen von § 3 Nr. 9 EStG steuer- und abgabenfrei (§ 1 ArEV) gezahlt wird. 4.1.1 Übergangsphase mit Arbeitslosengeld Die Abfindung wird in monatlichen Teilbeträgen für jeden Monat,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 55/17
...Die Finanzverfassung, die die bundesstaatliche Verteilung der Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenzen im Wesentlichen nur für das Finanzierungsmittel der Steuer regelt, schließt die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben zwar nicht aus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 8/10
2017-12-12
BAG 3. Senat
...Abfindung Da das Arbeitsverhältnis aus dringenden betrieblichen Gründen vorzeitig beendet wird, erhält der Mitarbeiter als Ausgleich für die mit der Beendigung verbundenen Nachteile eine Abfindung, die im Rahmen von § 3 Nr. 9 EStG steuer- und abgabenfrei (§ 1 ArEV) gezahlt wird....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 814/16
.... …" 3 Der Kläger erstellte monatliche Nachweise mit tagbezogener Auflistung der geleisteten Arbeitsstunden nach Uhrzeit sowie Zuschlagszeiten, fertigte monatliche Entgeltabrechnungen, führte Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit ab und zahlte dem Beigeladenen zu 1. das jeweilige Nettoentgelt aus. 4 Im Anschluss an eine Betriebsprüfung forderte die beklagte...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 18/11 R
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 891/13
...Bei der Abgabe nach § 11 EMVG a.F. handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag. Es gibt zwar keinen eigenständigen vollständigen verfassungsrechtlichen Beitrags- oder Gebührenbegriff; diese Vorzugslasten weisen jedoch Merkmale auf, die sie verfassungsrechtlich notwendig von der Steuer unterscheiden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 23/14
...Auf das Anhörungsschreiben des Beklagten vom 3.2.2009 betreffend die beabsichtigte Zurückweisung als Bevollmächtigter oder Beistand gemäß § 13 Abs 5 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) machte der Kläger mit Schreiben vom 23.3.2009 ua geltend, dass es sich bei dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft im Hinblick auf Steuer- und...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 5/12 R
...Danach ging sie von folgenden Umsätzen aus: 7 2005 2006 Regelbesteuerte Umsätze 173.262,00 € 151.749,00 € Abzugsfähige Vorsteuer 4.333,32 € 4.360,70 € Steuerfreie Umsätze 4.194.573,00 € 4.679.356,00 € Sonstige Leistungen § 13b 2.075,00 € 26.899,00 € Angemeldete Steuer 23.721,00 € 23.953,00 € 8 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erfasste die Werte im Rahmen der eingereichten Umsatzsteuererklärungen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 15/16
...Übertragungsrichtung wird zwischen „Aufwärtskanälen“ (uplink channels), bei denen Datenpakete von einer mobilen Station an eine Basisstation übertragen werden, und „Abwärtskanälen“ (downlink channels), bei denen Datenpakete von einer Basisstation zu einer Mobilstation oder mehreren Mobilstationen übertragen werden, unterschieden. 77 Während über einen „Datenkanal“ (data channel) Daten jeglicher Art, also sowohl Steuer...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 24/10 (EP)
...Indem die Zahlungen gleichwohl als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden, wurden von der Siemens AG geschuldete Steuern verkürzt bzw. ungerechtfertigte Verlustvorträge erlangt. 67 d) Insbesondere im Hinblick darauf, dass die vom Angeklagten S. erstellen Scheinrechnungen mit Wissen des Mitangeklagten Fe. in der Buchhaltung der Siemens AG erfasst wurden, erweist sich auch der Schluss des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 220/09
...Aufl. 2006, § 1 Rn. 149; Gribbohm/Utech, NStZ 1990, S. 209 <210>). 65 aa) Insbesondere das Tatbestandsmerkmal der Steuerverkürzung wird insofern durch die materiellen Abgabengesetze ausgefüllt, als die Frage, ob und in welchem Umfang eine Steuerverkürzung eingetreten ist, sich aus dem Vergleich zwischen der Steuer, die aufgrund unwahrer Angaben festgesetzt wurde und der Steuer, die zu erheben gewesen...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08
2017-01-25
BVerwG 6. Senat
...GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt. Die Gesetzgebungskompetenz für nichtsteuerliche Abgaben wird von der Kompetenz für die jeweilige Sachmaterie, hier für das Rundfunkrecht, umfasst (stRspr, vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 23/16
...In beiden Fällen zielen die Vorgaben ihrem Inhalt nach darauf, das Verhalten der Auszubildenden entsprechend zu steuern, und müssen von diesen, um die Ausbildung erfolgreich bestreiten zu können, beachtet werden. Entsprechendes gilt für den mit § 18b Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 BAföG darüber hinaus verfolgten Anreizzweck....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 24/15
2016-06-30
BVerwG 5. Senat
...In beiden Fällen zielen die Vorgaben ihrem Inhalt nach darauf, das Verhalten der Auszubildenden entsprechend zu steuern, und müssen von diesen, um die Ausbildung erfolgreich bestreiten zu können, beachtet werden. Entsprechendes gilt für den mit § 18b Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 BAföG darüber hinaus verfolgten Anreizzweck....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 25/15
...Der Begriff ist in den Versicherungs- und Tarifbedingungen des Beklagten nicht eigenständig definiert und kann daher nur im Wege der Auslegung erschlossen werden. 37 Zwar mag der um Verständnis bemühte Versicherungsnehmer sein steuerrechtlich ermitteltes Einkommen, also den Betrag, der ihm nach Abzug von Abgaben, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen oder ihnen gleichgestellten Versicherungsbeiträgen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 44/15
2016-06-30
BVerwG 5. Senat
...In beiden Fällen zielen die Vorgaben ihrem Inhalt nach darauf, das Verhalten der Auszubildenden entsprechend zu steuern, und müssen von diesen, um die Ausbildung erfolgreich bestreiten zu können, beachtet werden. Entsprechendes gilt für den mit § 18b Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 BAföG darüber hinaus verfolgten Anreizzweck....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 50/15
...Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens haben der Beklagte zu 3/4 und die Kläger zu 1/4 zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 96/13
...Daraus folgt, dass die einkommensmindernde Wirkung des Betriebsausgabenabzugs für 1999 mit der einkommenserhöhenden Wirkung des Wegfalls der Verbindlichkeit für die Nachzahlungszinsen zu saldieren ist und dass für 2001 zu der einkommensmindernden Wirkung des Betriebsausgabenabzugs die einkommensmindernde Wirkung der (erstmaligen) Passivierung der Verbindlichkeit hinzutritt. 30 cc) Die Berechnung der Steuern...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 110/09
2016-06-30
BVerwG 5. Senat
...In beiden Fällen zielen die Vorgaben ihrem Inhalt nach darauf, das Verhalten der Auszubildenden entsprechend zu steuern, und müssen von diesen, um die Ausbildung erfolgreich bestreiten zu können, beachtet werden. Entsprechendes gilt für den mit § 18b Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 BAföG darüber hinaus verfolgten Anreizzweck....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 33/15