Aktuelle Urteile und Gesetze zu Staatsrecht und Verfassungsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Selbst bei Unterstellung einer der deutschen Justiz zuzurechnenden Unmöglichkeit der konfrontativen Befragung des Zeugen A. sowie der anonym gebliebenen Zeugen war das Strafverfahren in seiner Gesamtheit fair (vgl. zu den Anforderungen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 -, juris Rn. 9 ff.; EGMR, Urteil vom 23. November 2005, Beschwerde-Nr. 73047/01 Haas ./. Deutschland, JR 2006,...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1186/10
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel vom 26. Juli 2010 - 2 K 961/09.KS - und vom 20. August 2010 - 2 K 1064/10.KS.R - verletzen den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Kassel zurückverwiesen. ...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2411/10
1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 155/06 - verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. 2. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3. ... 4. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 3007/07
Die Verfassungsbeschwerde wird, ohne dass über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden zu werden braucht, nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 791/11
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 200 € (in Worten: zweihundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2978/10
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1897/08
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2123/08
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Den Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 2.000 € (in Worten: zweitausend Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 272/11
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvC 12/10
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 534/11