Die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Berufungsausschusses für Ärzte, Zulassungsbezirk Berlin, vom 15. Juli 2009, mit dem unter Zurückweisung des Widerspruchs gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte vom 27. April 2009 der Beschwerdeführerin die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung entzogen wurde, wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, vorläufig ausgesetzt. ...