...November 1990 (XII ZR 16/90, NJW 1991, 913, 914) war lediglich für einen ehevertraglich vereinbarten Unterhaltsverzicht festgestellt worden, dass die Berufung darauf gemäß § 242 BGB für die Zeit ausgeschlossen sein könne, in der wegen der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit eines Ehegatten nicht möglich sei und der Verzichtende mangels anderer Mittel auf Sozialhilfe angewiesen...