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Urteile für Sonderausgaben

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zog auf der Grundlage des § 10b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 7.608 € (20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) als Sonderausgabe ab, setzte die Einkommensteuer auf 4.801 € fest und erließ einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags. 2 Die Klägerin beantragte beim FA, aus sachlichen Billigkeitsgründen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 12/11
...Ob es sich bei den Aufwendungen für das Verständigungsverfahren um Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. handelt, kann dahinstehen, da diese Vorschrift auf den beschränkt steuerpflichtigen Kläger nicht anwendbar ist (§ 50 Abs. 1 Satz 4 EStG a.F.)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 25/12
...In der Einspruchsentscheidung setzte das FA die Einkommensteuer herauf, da nach seiner Ansicht die an die Beigeladene geleisteten Unterhaltszahlungen nicht mit dem geltend gemachten Betrag als Sonderausgaben berücksichtigt werden durften. 4 Im anschließenden Klageverfahren beteiligte das Finanzgericht (FG) die Beigeladene am Verfahren, die nunmehr einer Zusammenveranlagung zustimmte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 71/07
...Deshalb sind Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit gemäß §§ 4, 9 EStG und existenzsichernde Aufwendungen im Rahmen von Sonderausgaben, Familienleistungsausgleich und außergewöhnlichen Belastungen gemäß §§ 10 ff., 31 f., 33 ff. EStG grundsätzlich steuerlich abziehbar....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 10/08
...Klägerin) vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg anhängigen Klageverfahrens. 2 Dem Ausgangsverfahren liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Im Einspruchsverfahren wandte sich die Klägerin gegen ihre Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2008 mit der Begründung, die von ihr gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung seien einkommensteuerrechtlich nicht nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X K 3/13
...Deshalb sind Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit gemäß §§ 4, 9 EStG und existenzsichernde Aufwendungen im Rahmen von Sonderausgaben, Familienleistungsausgleich und außergewöhnlichen Belastungen gemäß §§ 10 ff., 31 f., 33 ff. EStG grundsätzlich steuerlich abziehbar....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 11/08
...August 2009 zunächst nur Kinderbetreuungskosten in Höhe von 1.550 € (= 2/3 von 2.325 €) als Sonderausgaben anerkannt hatte, stellte das FA im Einspruchsverfahren mit Änderungsbescheid vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 18/13
...Dezember 1973 abgeschlossenen Verträgen, für die nach § 52 Abs. 20 EStG i.d.F. des StRG1990uaÄndG eine Steuerbarkeit der Zinsen aus den Sparanteilen von Lebensversicherungsverträgen gegeben ist. 16 c) Auf die von den Beteiligten für entscheidungserheblich gehaltene Frage, ob die Voraussetzungen für den Abzug der Versicherungsprämien als Sonderausgaben gegeben sind, kommt es danach nicht an....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 16/10
...In ihrer zur Erläuterung beigefügten Berechnung verdoppelte sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag und setzte die Unterhaltsaufwendungen an K weiterhin als außergewöhnliche Belastungen an. Das FA lehnte den Antrag auf AdV ab....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 129/11
...Dies führte dazu, dass der Gesamtbeitrag des Antragstellers zum Versorgungswerk doppelt berücksichtigt wurde und die folgenden Beträge der Besteuerung zugrunde gelegt wurden: 11 2006 2007 gesamte Altersvorsorgeaufwendungen 23.269 € 24.442 € als Sonderausgaben abziehbarer Anteil 7.941 € 8.856 € 12 Die Antragsteller legten gegen beide Bescheide aus nicht mehr im Streit befindlichen Gründen Einsprüche...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 33/13
...Die Ackerflächen verpachtete er. 5 In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 machte der Kläger Baraltenteilsleistungen in Höhe von 4.800 € als Sonderausgaben geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte diese Aufwendungen bei der Einkommensteuerfestsetzung nicht, weil mit dem übergebenen Betrieb mehrjährige Verluste erwirtschaftet worden seien....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 47/14
...Bei den Sonderausgaben verrechnete das FA den Arbeitgeberzuschuss vollständig mit den Beiträgen zu den Basisleistungen. 6 Einspruch und Klage blieben erfolglos....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 43/13
...Damit sind die Kläger auch insoweit einer Darlegung eines unmittelbaren Zusammenhangs nicht nachgekommen. 22 d) Ein Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c (Abs. 1) EStG 1997 ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ebenfalls nicht zu berücksichtigen. 23 Das FG hat unter Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 216, 312, BStBl II 2008, 22 zu Recht ausgeführt, dass einem selbständig Tätigen, der im...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 56/10
...ermittelten Beträge (Unterhaltshöchstbetrag) um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 € im Kalenderjahr übersteigen. 9 a) Anrechenbare "andere Einkünfte" i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV sind nach allgemeiner Meinung die nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG; Verlustabzüge nach § 10d EStG, Sonderausgaben...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 66/13
...In der Einkommensteuerfestsetzung für den Beigeladenen war die Zahlung als dauernde Last betrachtet und demzufolge nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Sonderausgabe berücksichtigt worden. 3 Im Einspruchsverfahren der Kläger zog das FA den Beigeladenen mit Schreiben vom 12. September 2012 zum Verfahren hinzu und wies den Einspruch zurück....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 42/16
...Sie hatte im Streitjahr einen Anspruch auf zwei Kinderzulagen in Höhe von je 92 €. 4 Der Kläger und E beantragten für das Streitjahr jeweils die Altersvorsorgezulage, ferner machten sie die von E gezahlten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben (§ 10a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr gültigen Fassung --EStG--) geltend....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 49/14
...Als Sonderausgaben machten die Kläger Zinsen für die Nachforderung und Stundung von Steuern sowie für Vollziehungsaussetzung in Höhe von 57.456 DM geltend. 3 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) veranlagte die Kläger insoweit erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 1992. Nach einem Änderungsbescheid vom 28. Juni 2010 betrug der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 1992 -679.050 DM....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 28/12
...DM vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 71/06
...Das FG hat zu der Abzugsmöglichkeit der Ausgleichszahlung als Werbungskosten sowie als Sonderausgaben einschließlich der Frage, ob eine Realteilung oder ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich durchgeführt worden wäre, im Einzelnen Stellung genommen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 20/16