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Urteile für Sittenwidrigkeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dabei ist zu berücksichtigen, dass es um einen qualifizierten Tatbestand geht, der ein zusätzliches Element der Rechtsmissbräuchlichkeit oder Sittenwidrigkeit erfordert. 46 Nach der Systematik der Gemeinschaftsmarkenverordnung handelt es sich bei Bösgläubigkeit im Sinn des Art. 51 Abs. 1 lit. b GMV um einen eng definierten Rechtsbegriff (HABM Mitt. 2001, 225 - be natural)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 164/10
...Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen auf eine einseitige Benachteiligung der (potentiell) einkommensschwächeren Antragsgegnerin hinausliefe, könnte dies - da es ein unverzichtbares Mindestmaß an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten nicht gibt - nach ständiger Rechtsprechung des Senats das Verdikt der Sittenwidrigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 318/11
...Allerdings ist eine solche Vereinbarung dann nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, wenn es dem Handlungsgehilfen im Einzelfall nicht möglich ist, durch vollen Einsatz seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen (vgl. MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene aaO; Oetker/Kotzian-Marggraf aaO; Weber aaO) bzw. die geforderten Umsätze (vgl. BAG 20....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 242/11
...Vorliegend kommt hinzu, dass die Gesichtspunkte, die zur Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit der Abreden über die Kaufpreisrückerstattungen führen könnten - Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung durch die russischen Importeure, um Vorgaben im Bereich des Devisenerwerbs umgehen und ihre Gewinnspanne entgegen den entsprechenden Vorgaben künstlich erhöhen zu können -, nicht dem Schutz der Vermögensinteressen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 234/17
...Juli 2004 - II ZR 402/02, BGHZ 160, 149, 157 f. und II ZR 217/03, WM 2004, 1726, 1730) zutreffend ausgeführt hat, genügt für die Annahme der Sittenwidrigkeit weder der Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift noch die Tatsache eines eingetretenen Vermögensschadens; vielmehr muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 51/10
...Eine auf Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) gestützte Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit kann zwar eintreten, wenn ein aufgrund einer Schmiergeldabrede zustande gekommener Vertrag gerade wegen dieser Abrede zu einer für den Geschäftsherrn nachteiligen Vertragsgestaltung geführt hat (BGH, Urteil vom 6. Mai 1999 - VII ZR 132/07, BGHZ 141, 357, 361 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 532/12
...März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 110, 79). 48 b) Sittenwidrigkeit des Art. 1 § 4 Abs. 3 TV Beschäftigte Ausland käme allerdings nur in Betracht, wenn die Höhe des Arbeitsentgelts für die geschuldete Arbeitsleistung aufgrund des unzureichenden Kaufkraftausgleichs dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspräche....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 145/12
...Das Berufungsgericht hat offengelassen, ob die Beklagten an einer Täuschung der zuständigen Bewilligungsbehörde und der Klägerin über das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen mitgewirkt haben und somit ein Schadensersatzanspruch der Klägerin nach § 826 BGB dem Grunde nach in Betracht kommt (vgl. zur Sittenwidrigkeit einer bewusst arglistigen Täuschung Senatsurteil vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 15/14
...Angesichts dessen wird die Gesellschafterin durch das unüberschaubare Haftungsrisiko in ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit in einem Ausmaß beeinträchtigt, das zwar noch nicht die Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB überschritten haben mag, das aber durch keine Interessen der Gesellschaft an ihrem Verbleib gerechtfertigt ist und sich demnach als eine unzulässige Umgehung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 176/12
...Mit dem Verweis auf die Gebote von Treu und Glauben und dem Gebrauch des Adjektivs „unangemessen“ macht das Gesetz - unterhalb der Schwelle der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - ein Unwerturteil zur Voraussetzung und verbietet (erst) die Benachteiligung, der ein verwerflicher Charakter anhaftet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 258/14
...Auch wenn man zugrunde legt, dass der Kläger einen objektiv feststellbaren Marktwert gehabt hat und die Parteien bei Vertragsabschluss von unterschiedlichen Vorstellungen ausgegangen sind - der Kläger von einem Marktwert von null bis 10.000,00 Euro, der Beklagte von 50.000,00 bis 100.000,00 Euro -, führt dies nicht zur Sittenwidrigkeit der Vereinbarung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 453/12
...Für die Annahme der Sittenwidrigkeit einer Schmiergeldzahlung ist es regelmäßig gleichgültig, ob Nachteile für den Geschäftsgegner entstanden sind oder beabsichtigt waren, da bereits die Verheimlichung der Zuwendung den Sittenverstoß begründet (vgl. BGH, NJW 1973, 363; BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 28/14, NStZ 2014, 397, zu § 73 StGB; Palandt/Ellenberger, BGB, 77....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 150/15
...Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310 unter II 1 [juris Rn. 21]); dem steht es gleich, dass sich der Leistende einer Einsicht in die Sittenwidrigkeit seines Handelns leichtfertig verschließt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490 unter II 2 a [juris Rn. 14])....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 7/15
...Bereits daraus ergebe sich die Sittenwidrigkeit der Verträge. Dem Kläger sei überdies bekannt gewesen - zumindest habe ihm bekannt sein müssen -, dass ihr damaliger Vorstand bei Abschluss der Verträge seine Vertretungsmacht missbraucht habe. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sie gemäß § 69 SGB IV nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu handeln habe....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 1078/12
...Denn Schaden und Gesetzesverstoß allein begründen die Annahme der Sittenwidrigkeit noch nicht. Die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens muss sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben. Erforderlich ist mithin eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 13....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 142/15
...Gleichbehandlungsgesetzes bezüglich der Organmitglieder auf den Zugang beschränkt und die Beschäftigungs- und Entlassungsbedingungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG davon ausnimmt, bezweckt die Vorschrift, den für die Entscheidung über Beschäftigungs- und Entlassungsbedingungen zuständigen Gesellschaftsorganen eine weitgehend freie, nur am Unternehmenswohl orientierte und allein an der Grenze der Sittenwidrigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 163/10
...Die Norm erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 121, 247; 22....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 150/10
...Auch für eine Sittenwidrigkeit dieses Entgelts gebe es keinen Anhalt. 10 Der Einwand der Beklagten, die Klägerin habe es pflichtwidrig unterlassen, sie darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Kalkulation des Restwerts von vornherein mit einer Nachzahlung zu rechnen gewesen sei, greife ebenfalls nicht durch....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 179/13
...Der damit zu einem Kaufpreis von 1,50 € über das angebotene Fahrzeug zustande gekommene Kaufvertrag ist ungeachtet des weit über diesem Betrag liegenden Verkehrswerts nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 100/15
...So hat der Bundesgerichtshof Ausnahmen unter anderem dann anerkannt, wenn der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, der Zweck der Gesellschaft mit den guten Sitten unvereinbar ist oder eine besonders grobe Sittenwidrigkeit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2004, aaO; vom 21. März 2005 - II ZR 310/03, NJW 2005, 1784, 1785). 15 Diese Ausnahmen sind hier nicht gegeben....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 198/10