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Urteile für Schwerbehinderung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zudem habe er die Ferraris als Statussymbol benutzen wollen, um damit seine Schwerbehinderung zu "kaschieren". Mit den Ferraris würden auch kleinere Mengen an Drucksachen transportiert. Die Zeit hierfür sei so knapp bemessen, dass diese Aufträge ohne den Ferrari nicht realisiert werden könnten....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 109/16
...Schwerbehinderung/Gleichstellung wird nur berücksichtigt, wenn die Antragstellung vor dem 25. September 2011 erfolgt ist und der Antrag positiv beschieden wurde oder wird. … 10. Die Gesamtabfindung (Summe aus den Ziffern 2, 7 und 8) - … - beträgt minimal € 10.000,00 - beträgt maximal € 60.000,00. … 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 881/13
2014-10-30
BVerwG 2. Senat
...In § 1 Abs. 1 und 2 SoldGG kommt klar zum Ausdruck, dass dieses Gesetz für Soldatinnen und Soldaten, anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, keinen Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen des Alters oder einer Behinderung bietet; das Merkmal Alter wird hier gerade nicht genannt und § 18 SoldGG erfasst lediglich solche Personen, die ihre Schwerbehinderung im Soldatenverhältnis erlitten haben...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 47/13
...Die Wirkungen des begünstigenden Verwaltungsakts bleiben auf den eigentlichen Verfahrensbeteiligten --nämlich den Erlaubnisinhaber-- beschränkt; nur dieser kann in dem Verfahren Rechtsbehelfe einlegen. 14 c) Nach Auffassung des Senats liegt auch kein Ausnahmefall vor, bei dem die Finanzbehörde mangels eigener Sachkunde --wie z.B. bei der Beurteilung des Grades einer Schwerbehinderung-- daran gehindert...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 64/10
...Diese ist dadurch geprägt, dass der Versicherte selbst nach der besonderen Übergangsregelung in § 236a Satz 1 iVm Satz 5 Nr 1 SGB VI (idF des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl I 1827) aufgrund seines Alters und der bei ihm am Stichtag 16.11.2000 anerkannten Schwerbehinderung im Erlebensfalle nach Vollendung seines 60....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 345/09 B
2014-10-30
BVerwG 2. Senat
...In § 1 Abs. 1 und 2 SoldGG kommt klar zum Ausdruck, dass dieses Gesetz für Soldatinnen und Soldaten, anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, keinen Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen des Alters oder einer Behinderung bietet; das Merkmal Alter ist hier gerade nicht genannt und § 18 SoldGG erfasst lediglich solche Personen, die ihre Schwerbehinderung im Soldatenverhältnis erlitten haben...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 39/13
...Zwar führt der Kläger in seiner Stellungnahme vom 20.10.2017 zur Beschwerdeerwiderung aus, er habe in der ergänzenden Begründung vom 28.8.2017 "durch Verweisung angezeigt", das BSG habe in einem "analogen Fall des Vorliegens einer Schwerbehinderung sehr wohl eine vergleichbare anderslautende Entscheidung getroffen und begründet"....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 233/17 B
...September 2012 sicherte die Bundesagentur die Gleichstellung für den Fall zu, dass im Zuge ihrer Vermittlungsbemühungen oder eigener Bemühungen der Klägerin um einen Arbeitsplatz ein Arbeitgeber die Einstellung vom Vorliegen einer Schwerbehinderung abhängig machen sollte. 8 Die Klägerin hat geltend gemacht, die Kündigung sei schon deshalb unwirksam, weil die Beklagte - unstreitig - eine Zustimmung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 434/13
2011-03-03
BVerwG 5. Senat
...Er ist damit weiter gefasst als der Begriff der Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und der ihr gleichgestellten Behinderung (§ 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB IX)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 15/10
.... … 2.2 Die Abfindung berechnet sich wie folgt: Die Abfindung setzt sich aus einem Sockelbetrag von 2.500,00 EUR, einer durch Formel errechneten individuellen Grundabfindung und individuellen Komponenten für Unterhaltspflichten, besondere Belastungen und Schwerbehinderung / Gleichstellung zusammen. Die individuelle Grundabfindung kann maximal 120.000,00 EUR (Kappungsgrenze) betragen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 20/17
...Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine mit § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ einhergehende Verkürzung der Freistellungsphase bei Altersteilzeitarbeitnehmern, die die Arbeitsphase ungekürzt abgeschlossen haben, diese wegen ihrer Schwerbehinderung unmittelbar benachteiligt. 14 a) Eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liegt ua. vor, wenn ein schwerbehinderter...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 484/12
...Lebensjahr: 5 Punkte Alleinerziehend: 5 Punkte Pflege von Angehörigen: insg. 2 Punkte Teilzeit: Reduzierung um 20 % und mehr 5 Punkte + Reduzierung um 50 % und mehr 5 Punkte Schwerbehinderung: 5 Punkte + je 10 Grad 1 Punkt Entfernungskilometer: je km zum nächstmöglichen Einsatzort 0,1 Punkte Die Beschäftigten mit der höchsten Punktzahl werden dem nächstmöglichen Einsatzort zugeordnet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 146/09
...Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten. 1 Streitig ist, ob der Klägerin ab 1.7.2014 ein Anspruch auf weitergehende Berücksichtigung ihrer Kindererziehung und damit auch auf eine höhere Altersrente wegen Schwerbehinderung zusteht. 2 Auf Antrag vom März 2012 bewilligte die Beklagte der am 7.6.1951 geborenen Klägerin Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 1.2.2012...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 12/17 R
...Er ist damit weiter gefasst als der Begriff der Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und der ihr gleichgestellten Behinderung (§ 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB IX)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 16/10
...Lebensjahr: 5 Punkte Alleinerziehend: 5 Punkte Pflege von Angehörigen: insg. 2 Punkte Teilzeit: Reduzierung um 20 % und mehr 5 Punkte + Reduzierung um 50 % und mehr 5 Punkte Schwerbehinderung: 5 Punkte + je 10 Grad 1 Punkt Entfernungskilometer: je km zum nächstmöglichen Einsatzort 0,1 Punkte Die Beschäftigten mit der höchsten Punktzahl werden dem nächstmöglichen Einsatzort zugeordnet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 95/09
...Lebensjahr: 5 Punkte Alleinerziehend: 5 Punkte Pflege von Angehörigen: insg. 2 Punkte Teilzeit: Reduzierung um 20 % und mehr 5 Punkte + Reduzierung um 50 % und mehr 5 Punkte Schwerbehinderung: 5 Punkte + je 10 Grad 1 Punkt Entfernungskilometer: je km zum nächstmöglichen Einsatzort 0,1 Punkte Die Beschäftigten mit der höchsten Punktzahl werden dem nächstmöglichen Einsatzort zugeordnet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 374/09
...Für eine Schwerbehinderung von 50% oder i.S.v. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Mitarbeiter 5,0 Punkte Für jeden um 10% erhöhten Behinderungsgrad 2,0 Punkte Die Summe dieser Punktwertung wird für alle Mitarbeiter in Rostock, die potentiell von einer Änderungskündigung betroffen sind, ermittelt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 945/08
...Die Beklagte bewilligte auf Antrag des Klägers vom 31.10.2006 für die Zeit ab Oktober 2006 einen pauschalierten Mehrbedarf aufgrund der Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G", lehnte diesen aber für den Zeitraum von Februar 2004 bis September 2006 mit der Begründung ab, ein Mehrbedarf könne erst ab Ausstellung des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" gewährt werden (Bescheid vom 22.11.2006...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 12/10 R
...Entsprechend der erteilten Rechtsmittelbelehrung erhob der Kläger mit Schreiben vom 14.1.2008, bei der Beklagten eingegangen am 16.1.2008, Widerspruch "gegen den Bescheid vom 10.1.2008" und machte das Vorliegen einer unbilligen Härte ua deswegen geltend, weil er wegen seines Alters nicht mehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln könne und aufgrund seiner Schwerbehinderung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 1/12 R
...Das LSG wende § 38 SchwbG 1986 systemwidrig an, weil § 236a Abs 4 SGB VI nF eine Rechtsgrundverweisung auf das SGB IX enthalte, das seinerseits die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen der Schwerbehinderung allein bestimme. Einschlägig sei deshalb ausschließlich § 116 Abs 1 SGB IX, der - ebenso wie früher § 38 Abs 1 SchwbG 1986 - eine dreimonatige Nachwirkungszeit normiere....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 56/10 R