...GG, Art. 105 Rz 170) unterscheidet entgegen dem Vorbringen des Antragstellers zwischen örtlichen Verbrauchsteuern, die den Verbrauch konsumierbarer Güter mit einer zumeist indirekt wirkenden Steuer belasten, die typischerweise von ihrem Schuldner, in der Regel von einem Unternehmer, auf den privaten Konsumenten abgewälzt werden kann, und örtlichen Aufwandsteuern, die sonstige Formen privaten Aufwands...