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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Gleichfalls ohne Erfolg macht die Anschlussrevision geltend, die Zinshöhe bemesse sich auch in den Fällen des vom Berufungsgericht angewandten § 849 BGB nach den Verzugszinsvorschriften des § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil der Deliktsschuldner dem in Verzug geratenen Schuldner im Sinne des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB gleichzustellen sei (so MünchKomm.BGB/Wagner, 6....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 47/14
...Zur Berechnung des Schadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 328/07, JZ 2010, 44 Rn. 20 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 445/17
...Hierzu zählen sämtliche Einwände, die nur deshalb zu berücksichtigen sind, weil der Schuldner in Insolvenz gefallen ist. Dies betrifft etwa einen Streit um die Stellung als Insolvenzgläubiger, den Rang der angemeldeten Forderung oder die Anfechtbarkeit der Forderung. Es gilt auch für die Frage, ob eine angemeldete Forderung ihrer Art nach zur Tabelle festgestellt werden kann (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 315/14
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 469/09
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15 mwN). 10 II. Die Klage ist begründet. Die Beklagte schuldet der Klägerin ab dem 1. Juli 2010 nach § 5 Abs. 1 Buchst. a der Versorgungsordnung eine monatliche Altersrente iHv. 113,66 Euro brutto....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 69/12
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. statt vieler etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 13 II. Die Klage ist im noch rechtshängigen Umfang begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 466/17
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 113/09
...Im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs eines Insolvenzverwalters gegen die Anstellungskörperschaft des zuständigen Insolvenzgerichts kann nichts anderes gelten; denn auch an diesem Rechtsstreit sind der Schuldner und die Insolvenzgläubiger nicht beteiligt, die im Verfahren über die Festsetzung der Vergütung zu beteiligen und gemäß § 64 Abs. 3 InsO beschwerdeberechtigt sind. 16 B....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 190/13
...GG, Art. 105 Rz 170) unterscheidet entgegen dem Vorbringen des Antragstellers zwischen örtlichen Verbrauchsteuern, die den Verbrauch konsumierbarer Güter mit einer zumeist indirekt wirkenden Steuer belasten, die typischerweise von ihrem Schuldner, in der Regel von einem Unternehmer, auf den privaten Konsumenten abgewälzt werden kann, und örtlichen Aufwandsteuern, die sonstige Formen privaten Aufwands...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 4/16
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 977/07
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Insoweit kann nur Klage nach § 259 ZPO erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen. Anhaltspunkte, die Beklagte werde bei einer Verurteilung zur Anpassung der Betriebsrente des Klägers ihrer Zahlungspflicht in Zukunft nicht rechtzeitig nachkommen, bestehen nicht. 14 II....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 364/17
...Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordneten öffentlichen Zustellung nicht entgegen, da sie sich nicht konkret auf die Hemmung der Verjährung beziehen, um die es im Streitfall geht. 35 Den verjährungshemmenden Tatbeständen des § 204 BGB liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass der Gläubiger durch aktives Betreiben seines Anspruchs seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass der Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 311/14
...Ein auf die Vornahme einer künftigen Handlung gerichteter Antrag ist nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 106, 111)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 36/09
...Elternteil ergeht, jedoch zum einen mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen ist, dass der zurückzuzahlende Gesamtbetrag das Ergebnis einer Addition von insgesamt mehreren, an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Korrekturentscheidungen ist, und dass zum anderen auch durch den Hinweis auf die gesetzliche Vertretung des Kindes ersichtlich wird, dass der Elternteil nicht (Gesamt-)Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 31/14 R
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Insoweit kann nur Klage nach § 259 ZPO erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen. Anhaltspunkte, die Beklagte werde bei einer Verurteilung zur Anpassung der Betriebsrente des Klägers ihrer Zahlungspflicht in Zukunft nicht rechtzeitig nachkommen, bestehen nicht. 14 II. Die Klage ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 358/17
...Ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge, der sich der erkennende Senat anschließt, hat die Vollstreckungsankündigung vielmehr lediglich den Sinn, den Schuldner noch einmal auf die Situation hinzuweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit zu geben, zur Abwendung der Vollstreckung freiwillig die Rückstände zu begleichen; Regelungswirkung kommt dem nicht bei (vgl BFH Beschluss vom 13.2.1997...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 38/14 R
...Allerdings ist die Ersatzfähigkeit des von ihm so beschriebenen Leistungsinteresses vom Gesetzgeber zusätzlich an die Voraussetzung geknüpft worden, dass der Schuldner vor Geltendmachung eines gegen ihn gerichteten, den Leistungsanspruch ersetzenden Schadensersatzanspruchs grundsätzlich eine weitere Gelegenheit zur Erfüllung erhalten muss (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 157/17
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. statt vieler etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 15 II. Die Klage ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 333/17
...Sienz, BauR 2014, 390, 391). 31 Anders als § 304 BGB, der dem Schuldner, wenn der Gläubiger die ihm angebotene Leistung nicht annimmt, einen Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen gewährt, die dieser für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste, wird in § 642 BGB ein Entschädigungsanspruch geregelt, mit dem der Nachteil des Unternehmers...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 16/17
...Dazu ist erforderlich, dass der Anspruch durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt wird, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 148/13