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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 47/18
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 29). 14 II. Die Klage ist begründet. Die Beklagte ist verpflichtet, an die Klägerin ab dem 1. Mai 2015 eine Witwenversorgung nach § 4 Abs. 1 PV iHv. 39,10 Euro brutto monatlich zu zahlen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 150/18
...Das Interesse der Hersteller und Importeure, nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet zu werden, ist innerhalb eines solchen Systems regelmäßig dadurch gewahrt, dass sie die für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 255/14
...Voraussetzung ist allerdings, dass die Schuldner der Vergütung von deren Zahlung befreit werden, wenn sie nachweisen, dass die in Rede stehenden Geräte an andere als natürliche Personen zu eindeutig anderen Zwecken als zur Vervielfältigung zum privaten Gebrauch geliefert worden sind und wenn diese Regelung einen Anspruch auf Erstattung der Privatkopievergütung vorsieht, der durchsetzbar ist und die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 42/15
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (für die st. Rspr. BAG 9....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 743/10
...Umgekehrt existieren Schuldner mit einer beinahe mustergültigen Altersstruktur, die dennoch wegen der aktuellen Marktgegebenheiten keine Sanierungsperspektive haben. Die vereinbarte Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur bedarf der Erläuterung in Bezug auf ein konkretes Sanierungsvorhaben. Dabei sind wegen des praktischen Bedürfnisses zügiger Entscheidungen (vgl. BAG 28....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 790/12
...Nach dieser Bestimmung ist der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. Danach ist die Beklagte nicht von ihrer Verpflichtung zur Nacherfüllung in der vom Kläger beanspruchten Form befreit. 38 aa) Der Sachverständige hat bereits in seinem Gutachten vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 66/17
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (für die st. Rspr. BAG 9....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 672/10
...Die Verwirkung verfolgt allerdings nicht den Zweck, den Schuldner bereits dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger seine Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 524/16
...ebenso wie nach dem früher geltenden § 70 BAT, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten geltend gemacht werden. 66 aa) Eine Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und dessen Höhe, dh. der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 286/10
...Die Geltendmachung setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird. Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 300/17
...eröffnet wird, nicht dazu führen, dass die deliktischen Ansprüche durch diesen Umstand erweitert werden. 54 bb) Mit Erfolg rügt die Revision jedoch, dass das Berufungsgericht den ihm von der Klägerin unterbreiteten Sachverhalt nicht ausgeschöpft hat. 55 (1) Auch bei gläubigerbenachteiligenden Geschäften kommt eine Haftung nach § 826 BGB in Betracht, wenn die Gesamtumstände des Geschäfts über eine vom Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 103/17
...Allerdings könne sich im Einzelfall aus den weiteren Umständen ergeben, dass der Schuldner mit der Zahlung auch konkludent erkläre, die vom Geschäftsgegner bei der Abrechnung zugrunde gelegte Preisfestlegung als verbindlich akzeptieren zu wollen. So liege es hier....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 34/11
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 413/09
...Während § 164 Abs. 1 BGB die Zurechnung von Willenserklärungen des Vertreters zum Vertretenen regelt, hat § 278 BGB die Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen zum Schuldner zum Gegenstand. 19 Die Zurechnung des Handelns der Ehefrau ist auch nicht wegen Missbrauchs der Vertretungsmacht ausgeschlossen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 4/16
...Der Verzugszins ist dem Grunde und der Höhe nach als objektiver Mindestschaden gesetzlich festgelegt, so dass dem Schuldner der Beweis, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist, bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens abgeschnitten wird (Palandt/Grüneberg, BGB 70. Aufl. § 288 Rn. 4)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 291/10
...Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 812 BGB ist ein Leistender, der in der irrigen Annahme einer eigenen Schuld Leistungen erbracht hat, aus Billigkeitsgründen berechtigt, durch Zahlungsaufforderung nachträglich auf Bereicherungsansprüche gegen den Gläubiger zu verzichten und zu erklären, dass seine Leistungen als für den ersatzpflichtigen Schuldner bewirkt gelten sollen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 21/12 R
...Januar 2007 - XII ZR 168/04, aaO), also dem Ort, an dem der Schuldner die von ihm zu erbringende Leistungshandlung vorzunehmen hatte (Stein/Jonas/Roth, aaO, § 29 Rn. 3; BeckOK-ZPO/Toussaint, Stand 15....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 108/12