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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Sie dient dazu, den vorrangig in der Pflicht stehenden Leistungsträger zu ermitteln, d.h. den primär leistungspflichtigen Schuldner zu bestimmen (Urteil vom 19. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 17). Dementsprechend setzt § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII 1998 zwar das Bestehen konkurrierender Leistungsansprüche voraus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 3/11
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 872/07
...Insoweit ist der tatsächlich leistende Leistungsträger einem Schuldner vergleichbar, der an den ehemaligen Gläubiger in Unkenntnis von einer erfolgten Zession leistet (§ 407 Abs 1 BGB). 27 Die Folgen dieses Regelungssystems bewirken, dass zB ein Leistungsträger, der von der subsidiären Leistung eines nach dem Rechtssystem aufgrund einer Auffangzuständigkeit nachrangig zur Leistung verpflichteten, anderen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 21/09 R
...Der Schuldner muss mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.). Dabei ist auf die objektivierte Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns abzustellen (vgl. z.B....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 39/07
...Es löste zwischen Gläubiger und Schuldner, also Klägerin und Beklagter keine Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände aus, die die Verjährung hemmten (vgl § 203 S 1 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 AS 1/16 KL
...Es ist nicht ihr Zweck, Schuldner, denen gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien. Deshalb kann allein der Zeitablauf die Verwirkung eines Rechts nicht rechtfertigen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 609/15
...Als weitere Voraussetzung muss der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen. Zudem darf es sich bei den Aufwendungen nicht um (nachträgliche) Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts handeln (BFH-Urteil in BFHE 243, 256, BStBl II 2014, 302). 23 aa) Es steht nicht im Ermessen des Kaufmanns, ob er eine Belastung annimmt und dafür eine Rückstellung bildet....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 45/12
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 12 mwN). 19 b) Der Antrag ist hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 464/15
...Für eine dahingehende Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Klägers trägt der Beklagte als Schuldner die Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 171, 1, 11 Rn. 32; BGH, Urteil vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 249/09
...Wird der Begriff „anrechnen“ verwandt, wird damit grundsätzlich zum Ausdruck gebracht, dass ein entstandener Anspruch teilweise oder ganz untergehen soll, indem zB dem Schuldner eine Ersetzungsbefugnis oder die Möglichkeit, an Erfüllungs statt zu leisten, eingeräumt wird(vgl. zB zur Anrechnung von Kurtagen auf Urlaub gemäß § 10 BUrlG idF ArbBeschFG: Senat 28....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 271/09
...Für den Schuldner muss aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195). Andererseits erfordern das Rechtsstaatsprinzip und das daraus folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 88/14
....; anders noch die Vorbearbeitung). 13 Aus dem an den Zeitpunkt der Fälligkeit einer Forderung anknüpfenden Wortlaut des § 70 Abs. 1 AufenthG lässt sich allerdings lediglich ableiten, dass diese Vorschrift nur die Zahlungsverjährung erfasst, d.h. zur Gewährleistung von Rechtsfrieden den Zeitraum begrenzt, innerhalb dessen eine fällig gestellte Forderung gegen den Schuldner durchgesetzt werden darf....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 3/13
.... § 323 Abs. 1 BGB a.F. greift, wonach der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung verliert (BGH, Urteil vom 10. November 1982 - VIII ZR 252/81 - BGHZ 85, 267 <271>) oder - wenn es sich um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt - der Vertrag nach § 306 BGB a.F. nichtig ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 30/10
...Die gesetzlich begründete Wahlschuld konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN, AP ArbZG § 6 Nr. 11 = EzA ArbZG § 6 Nr. 9). Eine solche Wahl hat die Beklagte bislang nicht getroffen. 32 II....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 918/11
...Die Verwirkung verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 700/10
...(fortan: Schuldner). Er wendet sich mit der Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung der Beklagten, der geschiedenen Ehefrau des Schuldners mit Wohnsitz in der Schweiz, aus zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen. 2 Der verstorbene Vorgänger des Klägers im Amt des Insolvenzverwalters schloss mit der Beklagten am 30....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 88/12
...Der Schuldner einer Forderung habe keinen Anspruch darauf, dass er seinen bisherigen Gläubiger behalte. Ein hinreichender Schutz für ihn werde durch die Vereinbarung eines Abtretungsverbots nach § 399 BGB, welches die Klägerin nicht bewiesen habe, oder über den Erhalt von Einreden und Einwendungen nach § 404 BGB erreicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 16/11
...Es handelt sich um so genannte verhaltene Ansprüche, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss beziehungsweise nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt (Senatsurteile vom 3. November 2011 - III ZR 105/11, NJW 2012, 58 Rn. 29 und vom 1. Dezember 2011 - III ZR 71/11, BGHZ 192, 1 Rn. 11). 38 b) Nach dem Senatsurteil vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 282/14
2010-05-20
BAG 8. Senat
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 739/08
...Die Vorschrift ergänzt den allgemeinen Grundsatz des § 276 Abs. 3 BGB, wonach die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden darf. § 276 Abs. 3 BGB entfaltet erst durch § 202 Abs. 1 BGB seine volle Wirksamkeit. Das Gesetz bezweckt einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschränkungen von Haftungsansprüchen aus vorsätzlichen Schädigungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 1013/12