...Eine derart präzise Beschreibung dessen, was die Kläger schulden, verdeutlicht, dass die Beklagte nicht Arbeitnehmer einstellen wollte, sondern für ihren Zirkus eine inhaltlich fest umrissene Leistung „einkaufte“. Das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Urheber der geschuldeten Leistung allein die Kläger waren, nicht aber die Beklagte....