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Urteile für Schulden

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Denn bei dem Ausspruch über eine Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer handelt es sich gerade nicht um eine in Relation zur Strafhöhe stehende Entscheidung; nach dem aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuwendenden "Vollstreckungsmodell" ist der Ausgleich für das erlittene Verfahrensunrecht von Fragen des Unrechts, der Schuld und der Strafhöhe zu trennen (BGH, Beschluss vom...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 417/15
...Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den vorhandenen Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - juris Rn. 13; BVerwG Beschluss vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 26/12
...Soweit er sich allgemein auf die Abzugsfähigkeit der für die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs aufgenommenen Schulden beruft, fehlt es schon an einer Bezugnahme auf Vorbringen in den Tatsacheninstanzen, in denen das Bestehen derartiger Verbindlichkeiten behauptet worden sein soll. 17 cc) Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann der in dem Zeitraum zwischen 1994 und 2006 eingetretene...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. BLw 2/11
...Von dem aufgezeigten Mangel wird der Schuld- und Strafausspruch nicht berührt. Eine Schuldunfähigkeit kann - ungeachtet des Umstands, dass das Tatgericht bei der Schuldfähigkeitsprüfung den möglichen Einfluss einer akuten Alkoholintoxikation nicht ausdrücklich in den Blick genommen hat - nach Sachlage sicher ausgeschlossen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 112/18
...Es kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass - wozu sich das Urteil nicht verhält - die Angeklagte bei einzelnen oder sämtlichen der verfahrensgegenständlichen Taten im Sinne des § 20 StGB ganz ohne Schuld handelte. Die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen sind indes rechtsfehlerfrei getroffen und können aufrechterhalten bleiben (vgl. § 353 Abs. 2 StPO). 18 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 479/18
...Die Betroffene hat bereits erhebliche Schulden aufgehäuft, wobei sie selbst diese in ihrer Beschwerdebegründung nicht mit den vom Landgericht genannten 5.000 €, sondern mit 20.000 € angegeben hatte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 485/18
...Dass ein Anteil von 56% insgesamt von der Verrechnung der Abschlusskosten ausgenommen werde, ändere nichts an der Art der Verrechnung und den damit verbundenen Nachteilen für Frühkündiger. 15 Auf dieser Grundlage schulde die Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versprochene Leistung, wobei aber der vereinbarte Betrag des Rückkaufswerts einen Mindestbetrag nicht unterschreiten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 39/10
.... § 3 Absatz 3 des Mieterschutzgesetzes ließ eine Aufhebung des Mietvertrags aber dann nicht (mehr) zu, wenn der Mieter den Vermieter vor Erlass des Urteils befriedigte oder wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und bis zum Erlass des Urteils die Aufrechnung erklärte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 261/17
...Eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung stellt einen Schuld- oder Schuldänderungsvertrag dar, nach dessen Inhalt die Forderung des Gläubigers nicht mehr passiviert wird und nur im Falle eines die Verbindlichkeiten übersteigenden Aktivvermögens befriedigt werden darf....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 133/14
...Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten verhielten sich die Feststellungen nur vage, insbesondere werde nicht mitgeteilt, ob der Beschwerdeführer Vermögen oder Schulden habe. Auch seine Wohn- und Lebenssituation nach Bekanntwerden der Taten gehe aus den Urteilsgründen nicht hervor. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Geschädigten fehlten ganz....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VGS 1/16
.... § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen. 62 a) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlungen, d.h. nach der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 18/15
.... § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des früheren Soldaten zu berücksichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 16/12
.... § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des früheren Soldaten zu berücksichtigen. 55 Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlung, das heißt nach der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 33/12
...Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen. 49 aa) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlung, d.h. nach der Bedeutung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 40/09
...Selbst wenn der Kläger geglaubt haben sollte, aufgrund der in der Versorgungszusage vereinbarten „Anlehnung an die Regelung für Bundesbeamte“ den AT-Angestellten mit Einzelzusage eine Sonderzuwendung nach Maßgabe der (jeweiligen) Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes zu schulden, war dies für die betroffenen Versorgungsempfänger nicht erkennbar. 43 (1) Mit der in Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 103/17
...Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen. 62 a) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich zunächst nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 1/11
...Daher schulde die Beklagte für die Monate Januar und Februar 2013 Arbeitsentgelt aus Annahmeverzug sowie die Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Außerdem stehe ihm für seine Tätigkeiten bis zum 30....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 933/13
...Sie schulden den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge für die Nachversicherung der aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen Postbeamten, die ihnen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Dies gilt auch für Dienstzeiten bei der Deutschen Bundespost. 3. Die Entlastung der Postnachfolgeunternehmen durch §§ 14 bis 16 PostPersRG ist auf Leistungen der Beamtenversorgung beschränkt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 4/14
...Daraus wurde an den Beklagten Ende Oktober 2006, ohne dass die Vertragsparteien zuvor ausdrücklich einen Einzelvergleich geschlossen hätten, ein Betrag von 410,87 € auf die Schulden der Schuldnerin zu 1 und ein Betrag von 942,01 € auf die Schulden der Schuldnerin zu 2 gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 28/12