...November 2010 hat der Kläger ein Interesse an der begehrten Feststellung, da die Beklagte bestreitet, dem Kläger eine monatliche Betriebsrente iHv. insgesamt 1.005,55 Euro brutto zu schulden. Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach §§ 257 ff. ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht. Dem Kläger stand insoweit ein Wahlrecht zu (vgl. BAG 28....