...Soweit es nicht um die dem Betroffenen besonders zugewiesenen Aufgaben geht, ist seine Pflicht dann auf die Überwachung des Mitgeschäftsführers gerichtet (RGZ 98, 98, 100). 19 (2) Die Organisation der Aufgaben auf Geschäftsführungsebene - ggf. im Rahmen der Vorgaben der Satzung oder von Beschlüssen der Gesellschafter - ist, wie die Aufgabenwahrnehmung selbst, Teil der Unternehmensleitung, die mit der...