...Juni 2013 nicht nach den Vorgaben der Satzung in der Fassung vom 23. Dezember 2010 besetzt gewesen. Diese Fassung der Stiftungssatzung sei maßgeblich, da der Vorstandsbeschluss vom 23. Dezember 2010 zur Änderung der Satzung in der Fassung vom 19. Februar 2010 wirksam sei....