...April 2003 dürfe die Anfechtung indessen im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden, weil sonst das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht des biologischen Vaters verletzt würde. 8 Soweit es dem Willen des Gesetzgebers entsprochen habe, den Samenspender vom Anfechtungsrecht auszuschließen, sei davon auszugehen, dass hierbei nur der "herkömmliche" Samenspender im Blickpunkt gestanden habe...