...Sie habe nicht berücksichtigt, dass öffentliche Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen dem stillen Charakter der beiden Tage nur zuwiderliefen, wenn sie außerhalb der Räume wahrgenommen werden könnten oder Ruhestörungen zu befürchten seien. 3 In der Berufungsinstanz hat die Klägerin 2016 den Rechtsstreit für erledigt erklärt....