...Die angefochtenen Bescheide könnten vor diesem Hintergrund schon aus verfahrensrechtlichen Gründen keinen Bestand haben, weil nicht festgestellt werden könne, dass zwischen den Klägern lediglich eine GbR bestanden habe, der sämtliche in Bezug auf die im Tatbestand genannten Objekte entfalteten Tätigkeiten zugerechnet werden könnten. 7 Gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil richtet...