...April 2013, dahin zu ändern, dass der laufende Gesamthandsgewinn jeweils auf den Betrag festgestellt wird, der sich ergibt, wenn keine Hinzurechnungsbeträge nach § 4 Abs. 4a EStG berücksichtigt werden, sowie die Revision des FA zurückzuweisen. 16 Mit ihrer Revision rügt die Klägerin eine Verletzung des § 4 Abs. 4a EStG. 17 § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001, demzufolge Unterentnahmen vor...