...Stellung eines Antrages, der vor der Wohnsitznahme in Deutschland geäußert worden ist, nach der Wohnsitznahme aufgrund eines Härtefalles erneut geäußert werden muss und ob dieser einmal geäußerte Wille dann, wenn der Aufnahmebescheid abgelehnt wurde und ein Wiederaufgreifensantrag, der erfolgreich sein könnte, gestellt worden ist, unberücksichtigt bleibt.“ 6 Dies rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision...