...Dementsprechend sollte das Auszehrungsverbot nicht eingreifen, „soweit Erhöhungen sonstiger Bezüge nicht durch deren Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung (insbesondere durch Dynamisierung), sondern durch andere Umstände - zB durch die Umstellung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Eintritts eines neuen Versicherungsfalles (Erwerbsunfähigkeit, Alter) - bedingt sind“ (BT-Drucks...