...Für die Rentenberechnung nach § 18 Abs. 2 BetrAVG ist das am 31.12.2001 geltende Rentenrecht maßgebend. Der nach dem steuerlichen Näherungsverfahren zu berücksichtigende Korrekturfaktor beträgt dabei einheitlich für alle Berechtigten 0,9086. Als Mindestleistung im Sinne des § 18 Abs. 2 Ziffer 4 BetrAVG ist ausschließlich die Versicherungsrente nach § 44 VBL-S 40 zu berücksichtigen. ... C....