Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 08.02.2016


BVerfG 08.02.2016 - 2 BvQ 9/16

Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung - unzureichende Substantiierung des eA-Antrags


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer
Entscheidungsdatum:
08.02.2016
Aktenzeichen:
2 BvQ 9/16
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:qk20160208.2bvq000916
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitierte Gesetze

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.