Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 31.01.2012


BVerfG 31.01.2012 - 2 BvC 13/10

Zurückweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Bayerische Landesliste der "Freien Union" zur Bundestagswahl 2009 - Fehlende Unterschrift der Versammlungsleiterin auf Mitgliederversammlungsprotokoll - partiell Verwerfung mangels Antragsberechtigung


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsdatum:
31.01.2012
Aktenzeichen:
2 BvC 13/10
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:cs20120131.2bvc001310
Dokumenttyp:
Beschluss
Zitierte Gesetze

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird hinsichtlich der Beschwerdeführer zu 1. und 2. wegen fehlender Antragsberechtigung (§ 48 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) verworfen und bezüglich der Beschwerdeführerin zu 3. zurückgewiesen, weil die am 23. Juli 2009 beim Landeswahlleiter des Freistaates Bayern eingereichte Niederschrift über die Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste der Beschwerdeführerin zu 1. für den Freistaat Bayern für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag wegen fehlender Unterschrift der Beschwerdeführerin zu 3. nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern die Landesliste deshalb zu Recht zurückgewiesen hat; im Übrigen wird gemäß § 24 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz von einer Begründung abgesehen.