Bundesgerichtshof

Entscheidungsdatum: 07.03.2017


BGH 07.03.2017 - 1 StR 1/17

Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten


Gericht:
Bundesgerichtshof
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsdatum:
07.03.2017
Aktenzeichen:
1 StR 1/17
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:070317B1STR1.17.0
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend LG Stuttgart, 30. Mai 2016, Az: 20 KLs 165 Js 97525/10
Zitierte Gesetze

Tenor

Die Revision der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).

Graf     

       

Jäger     

       

Bellay

       

Radtke     

       

Fischer