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Urteile für Rechtsgeschäft

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...So definiert § 184 Abs 1 BGB die Genehmigung als "nachträgliche Zustimmung", die grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt; bis zu der Erklärung des Zustimmungsberechtigten über die Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam (vgl Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl 2014, § 184 RdNr 1)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 48/12 R
...BGB stand. 30 aa) Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist das deklaratorische Schuldanerkenntnis nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig. 31 (1) Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 474/14
...Damit wurden mit den Zahlungen auch über die zugrundeliegenden Rechtsgeschäfte hinausgehende wirtschaftliche Ziele verfolgt. 44 Bei einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung kann in dieser Rückleitung daher keine Vermögenseinbuße und damit auch kein Nachteil für B. gesehen werden, denn die entsprechenden Beträge waren wirtschaftlich stets den Importeuren zuzurechnen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 234/17
...Ihre Missachtung hat die Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts zur Folge. Im Geltungsbereich des BMT-G II kann deshalb die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird (vgl. BAG 18....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 442/17
...Ungeachtet der Frage, ob bei einem nach § 134 BGB oder § 138 BGB nichtigen Rechtsgeschäft das Zustandekommen des Vertrags mit einem anderen Vertragspartner - und damit eines anderen Rechtsgeschäfts - überhaupt in Betracht kommt, verstößt der Arbeitsvertrag der Klägerin mit R weder gegen ein gesetzliches Verbot noch ist er sittenwidrig....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 525/11
...Bei S wäre ab 2012 --ohne Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage-- ein zu niedriger Umsatzsteuerbetrag nach § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG vom Vorsteuerausschluss betroffen. 15 Der Gefahr einer Steuerumgehung, die bei Rechtsgeschäften zwischen nahen Angehörigen grundsätzlich bestehe, könne nur durch § 10 Abs. 5 UStG begegnet werden, wenn nicht ausschließlich der Zeitpunkt der Leistungserbringung betrachtet...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 44/12
...Lässt sich indes die Rechtslage nicht klären, darf der Notar das Rechtsgeschäft erst dann beurkunden, wenn die Vertragsparteien auf der Beurkundung bestehen, obwohl er sie über die offene Rechtsfrage und das mit ihr verbundene Risiko belehrt hat (BGH, Urteil vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 160/15
...erworbene Lebensversicherungen - Abgrenzung zum echten Factoring bzw. unechten Factoring Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt "gebrauchte" Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, ergibt sich ein ausreichendes Indiz für die Qualifikation der Tätigkeit als Gewerbebetrieb weder allein aus dem Anlagevolumen oder dem Umfang der getätigten Rechtsgeschäfte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 32/10
...Dezember 2005 durch Rechtsgeschäft auf die F-GmbH und deren Muttergesellschaft übertragen worden. In der vom Kläger geleiteten Abteilung sei keine betriebsmittelarme Tätigkeit ausgeführt worden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 455/10
...Es liefe nämlich der Zweckrichtung des Rechtsberatungsgesetzes zuwider, dem Rechtsberater - trotz Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Treuhandvertrages - die rechtliche Befugnis zu belassen, seine gesetzlich missbilligte Tätigkeit zu Ende zu führen und in bindender Weise Rechtsgeschäfte zu Lasten seiner durch die Verbotsnormen geschützten Auftraggeber abzuschließen (siehe z.B....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 465/07
...Bei den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen haben können, sind bei der Auslegung grundsätzlich nur diejenigen zu berücksichtigen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts erkennbar waren. Dies gilt auch im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung. Maßgebend sind die Umstände bei Vertragsschluss....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 246/10
...Bei den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen haben können, sind bei der Auslegung grundsätzlich nur diejenigen zu berücksichtigen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts erkennbar waren. Dies gilt auch im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 392/10
...Nach § 125 Satz 2 BGB führt die Nichteinhaltung einer lediglich vereinbarten Schriftform nicht zwingend zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sie nicht nur der Klarstellung dienen, sondern konstitutive Bedeutung haben soll. Inhalt und Tragweite einer Formvereinbarung sind durch Auslegung festzustellen(Palandt/Ellenberger, BGB, 72....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 243/13
...Zivilsenat IX ZR 104/07 Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage Ist zumindest eine der gegenseitigen durch Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen bedingt oder befristet, kommt es für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage auf den Zeitpunkt an, zu dem die spätere Forderung entstanden und damit das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 104/07
...Die gemäß § 155 Abs. 1 ZVG vorab zu bestreitenden Ausgaben der Verwaltung, zu denen neben den Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten auch die Masseforderungen aus den vom Verwalter - regelmäßig zur Erhaltung und Nutzung des im Eigentum des Vollstreckungsschuldners stehenden Grundstücks - eingegangenen Rechtsgeschäften rechnen, kommen unmittelbar dem zwangsverwalteten Grundbesitz zugute....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 289/14
2012-04-18
BAG 4. Senat
...Bei den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen haben können, sind bei der Auslegung grundsätzlich nur diejenigen zu berücksichtigen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts erkennbar waren. Dies gilt auch im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 395/10
2012-04-18
BAG 4. Senat
...Bei den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen haben können, sind bei der Auslegung grundsätzlich nur diejenigen zu berücksichtigen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts erkennbar waren. Dies gilt auch im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 393/10
...Nr. 1 GrEStG wird eine Steuerfestsetzung auf Antrag aufgehoben, wenn ein Erwerbsvorgang vor dem Übergang des Eigentums am Grundstück auf den Erwerber durch Vereinbarung der Vertragspartner innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer rückgängig gemacht wird. 17 a) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 35/08
...Denn das Berufungsgericht hat auch in dieser Hinsicht den Inhalt und die Reichweite einer solchen Vermutung offenkundig verkannt und deshalb den vom Kläger angetretenen Zeugenbeweis gehörswidrig als unbeachtlich angesehen. 13 Zwar besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 302/13
...Juni 2001 ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ein steuerbarer Erwerbsvorgang verwirklicht worden. 14 a) Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG unterliegt u.a. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft begründet, der Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft in...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 35/14