...Juni 2004 S. 16, Durchsetzungsrichtlinie) sehen die Mitgliedstaaten zur Durchsetzung dieser Rechte faire und gerechte Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vor, die keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigte Verzögerungen mit sich bringen, und die nach Art. 3 Abs. 2 derselben Regelung wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind und so angewendet werden, dass der rechtmäßige Handel nicht...