...Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe musste der Senat hier nicht deshalb vorab entscheiden, weil die Gebühr nach Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses nur anfällt, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird und der Beschluss über die Ablehnung der Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren den Kläger hätte veranlassen können, die Beschwerde allein wegen der dann entstehenden Verfahrenskosten...