...Das Landesarbeitsgericht hat keine Tatsachen festgestellt, aus denen sich ergäbe, dass sich das Bistum E, dem der Kläger im Ausgangsverfahren den Streit verkündet hatte, am Restitutionsverfahren beteiligt und hierauf bezogen Prozesshandlungen vorgenommen hat. 13 II. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Zwischenstreit der Parteien über die Zulässigkeit der Restitutionsklage....