...Eine notwehrähnliche Lage sei aber gegeben, wenn der Beweisgegner im Prozess im Vertrauen auf das Vorliegen eines Verwertungsverbotes wider besseres Wissen einen unrichtigen Sachverhalt vortrage und damit möglicherweise einen versuchten Prozessbetrug begehe (vgl. Laumen, MDR 2016, 813)....