...Sie gilt nach § 3 Abs. 3 und 11 UStG auch, wenn die Mietverträge nicht in ihrem Namen geschlossen wurden, als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts und muss für die Mieten abzüglich Provision Umsatzsteuer entrichten (vgl. Bunjes/Geist/Leonard, Umsatzsteuergesetz, 9. Aufl., § 3 Rn. 295 ff; Sölch/Ringleb/Martin, Umsatzsteuergesetz, Stand September 2008, § 3 Rn. 723 f)....