...Zum Ausgleich des besonders hohen wirtschaftlichen Risikos, das mit fehlerhaft veröffentlichten Preisangaben über ein Arzneimittel für das betroffene pharmazeutische Unternehmen einhergeht, wurde es für erforderlich erachtet, über den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 75 Abs 2 SGG hinaus alle potentiell für die Fehlinformation haftenden Personen zu dem Rechtsstreit über die Höhe des von dem pharmazeutischen...