...Soweit sich der Kläger auf eine nicht anleger- bzw. nicht objektgerechte Beratung berufen habe, fehle es an einer Pflichtverletzung der Beklagten. 6 Die Revision hat das Berufungsgericht nicht zugelassen. Dagegen richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers. II. 7 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist statthaft und auch im Übrigen zulässig....