...Die Klägerin stellte ihm nach Berücksichtigung der von der Pflegekasse für den pflegebedingten Aufwand erhaltenen Zahlung von 1.551,81 € (23 x 67,47 €) einen Betrag von 690,46 € in Rechnung (Unterkunft 269,56 €, Verpflegung 129,95 €, Investitionskosten 290,95). 6 In der Folgezeit leistete der Beklagte, der die zunächst erteilte Einzugsermächtigung bei Verlassen des Pflegeheims gegenüber der Bank widerrief...