...Dies stelle einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ob die heimliche, datengestützte Aufenthaltskontrolle im privaten Bereich unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt statthaft sei, bedürfe hier keiner abschließenden Entscheidung....