...Pächter von zur Beregnung angemeldeten Grundstücken sind Mitglieder des Verbandes und finanzieren ihn durch Beiträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 30 der Satzung). Die Flächen des Knoblauchslandes sind mithin im stark verdichteten Raum Nürnberg/Fürth/Erlangen für die landwirtschaftlichen Betriebe und damit auch für die Lebens- und Freiheitsgestaltung der betroffenen Landwirte von großer Bedeutung....