...Auf diesen Ausnahmetatbestand können sich auch Angehörige der steuerberatenden Berufe berufen, die Rechtsdienstleistungen in einem speziellen Bereich des Rechts als Hauptleistung erbringen, soweit sie darüber hinaus andere Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung erbringen (so Gesetzesbegründung der Bundesregierung, aaO, BT-Drucks 16/3655 S 51 zu § 5; vgl auch Kleine-Cosack, RDG, 2....