...Das angefochtene Urteil steht mit revisiblem Recht nicht in Einklang. Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob die von der Beklagten versagte Erstattung von Aufwendungen schon deshalb zu beanstanden ist, weil es insoweit an einer dem verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt, der auch im Beihilferecht Geltung beansprucht, genügenden gesetzlichen Ermächtigung fehlt (vgl. dazu Urteil vom 19....