...NV: Da das Eigenheimzulagegesetz auslaufendes Recht ist, hat eine Rechtssache hierzu nur ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung. 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 2 1. Hinsichtlich des Hauptantrags Nr. 1 des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) liegt eine Überraschungsentscheidung des Finanzgerichts (FG) nicht vor (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--)....