...Zu Recht hat das LSG die Berufung gegen den stattgebenden Gerichtsbescheid des SG zurückgewiesen. Denn das SG hat mit Recht die Beklagte unter Aufhebung ihrer Ablehnungs- und Rücknahmeentscheidung verurteilt, den Kläger mit der beantragten Liposuktion, Mastektomie und Hautstraffung zu versorgen. Die zulässige Klage (dazu 1.) ist begründet....