...Es verlangt, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, und weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zu der objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (stRspr; u.a. Urteil vom 14....