...beruhende Änderung des § 89b HGB berührt ist und nicht weiterhin Geltung beanspruchen kann. 10 Damit bleibt auch unklar, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtslage auf Grund der Entscheidung des EuGH in Slg. 2009, I-2341 zweifelhaft und umstritten ist. 11 (2) Auch soweit der Kläger auf die Einordnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters als firmenwertähnliches Recht...