...Oberverwaltungsgericht habe ihren Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und gewürdigt, dass es für die Bedarfsfeststellung, die der Vergabeanordnung zugrunde liege, nicht auf gesetzlich zuteilungsfähige Bedarfe ankomme, weswegen eine Sperrwirkung der Vergabeanordnung nach Abschluss des Vergabeverfahrens an den gesetzlichen Vorgaben für die nachgelagerte Stufe des Zuteilungsverfahrens und für einen Entzug erworbener Nutzungsrechte...