...I. 8 Das Berufungsgericht hat seine in ZMR 2013, 276 ff. veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: 9 Die Klägerin sei gemäß §§ 1030 Abs. 1, 567 Abs. 1 Satz 1, 566 Abs. 1, 550 Satz 2, 580 a Abs. 2 BGB berechtigt gewesen, das Mietverhältnis mit dem Beklagten wegen eines Schriftformmangels durch ordentliche Kündigung zu beenden, weil sie mit der Eintragung des Nießbrauchs in das Grundbuch am 18...