...Damit brachte er dem sich wehrenden 14jährigen Nebenkläger eine stark blutende Schnittwunde am Arm bei. 4 Das sachverständig beratene Landgericht hat angenommen, aufgrund des Krankheitsbildes sei nicht auszuschließen, dass die Fähigkeit des Angeklagten, entsprechend seiner Einsicht in das Unrecht der Tat zu handeln, zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen sei....