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Urteile für Nebenklage

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Das gilt vor allem bei Hauptverhandlungen über Revisionen der Staatsanwaltschaft oder von Nebenklägern, muss aber gleichermaßen für solche über Revisionen des Angeklagten gelten. 5 Dem steht nicht entgegen, dass es dem Angeklagten freigestellt ist, sich in der Hauptverhandlung durch einen Wahlverteidiger vertreten zu lassen (§ 350 Abs. 2 Satz 1 StPO) und dass dem Nichterscheinen eines Verteidigers...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 163/14
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 321/13
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 177/10
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 375/16
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Zur Verfahrensrüge Nr. 7. des Angeklagten C. Zwar hat das Landgericht den Beweisantrag auf Vernehmung der Geschädigten des Raubüberfalls vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 133/10
...Y. wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens abgesehen (§§ 74, 109 Abs. 1 JGG); die im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenkläger haben beide Angeklagten zu tragen. Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in den Antragschriften vom 21. Juni 2016 bemerkt der Senat: 1. Die dritte Verfahrensrüge des Angeklagten A....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 263/16
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Die in der Beweiswürdigung des Landgerichts enthaltene Erwägung, die den Angeklagten S. entlastenden Angaben seines Bruders B....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 462/15
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge eines Verstoßes gegen § 136 StPO ist unbegründet....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 476/11
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 4. Die dem Beschwerdeführer im Adhäsionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Adhäsionskläger, die insoweit entstandenen gerichtlichen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 328/15
...Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat die Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt, den Angeklagten B. zu sieben Jahren, den Angeklagten...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 93/18
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 54/13
...Strafsenat 5 StR 338/17 Strafverurteilung wegen Heimtückemordes: Arg- und Wehrlosigkeit eines hinterrücks erschossenen Tatopfers bei vorausgegangenem Streit; notwendige Feststellungen zum Ausnutzungsbewusstsein Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Februar 2017 aufgehoben....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 338/17
...Strafsenat 5 StR 214/13 Körperverletzung mit Todesfolge: Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Vornahme einvernehmlicher lebensgefährlicher Sexualpraktiken Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 214/13
...Der Antrag auf Zulassung der Nebenklage für das Revisionsverfahren ist gegenstandslos. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und ihn im Übrigen vom weiteren Vorwurf der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in 67 Fällen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 255/11
...Damit brachte er dem sich wehrenden 14jährigen Nebenkläger eine stark blutende Schnittwunde am Arm bei. 4 Das sachverständig beratene Landgericht hat angenommen, aufgrund des Krankheitsbildes sei nicht auszuschließen, dass die Fähigkeit des Angeklagten, entsprechend seiner Einsicht in das Unrecht der Tat zu handeln, zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen sei....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 235/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hatte den Angeklagten durch Urteil vom 25. August 2015 wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 317/17
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 617/16
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 274/15
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von den durch das Adhäsionsverfahren angefallenen Kosten hat der Angeklagte die gerichtlichen Gebühren sowie die Hälfte der gerichtlichen Auslagen zu tragen. Die verbleibende Hälfte der gerichtlichen Auslagen trägt die Staatskasse....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 496/16
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 259/11